Freitag, 12. Oktober 2007

Gedanken zur Monarchie - meine ideale Monarchie


Der eigentliche Grund, warum ich diesen Blog betreibe, ist, dass ich schon immer meine Gedanken zum idealen Staat niederschreiben und in der Welt verkünden wollte. Richtig auf die Idee kam ich aber erst, als ich den Blog "The Altar and Throne" des Amerikaners Nick begann zu lesen. Er verfasste seine eigenen Gedanken zur idealen Monarchie, welche man hier nachlesen kann.

Nun möchte ich hier meine Gedanken niederschreiben. Zuvor muss gesagt werden, dass ich für die Struktur meines Beitrages dem Beitrag von Nick in etwa anlehnen werde, um den einfachen Vergleich für den Leser zu ermöglichen. Außerdem ist meine Art der Monarchie bisher eine hypothetische, es gab sie also noch nie und auch die Frage, ob sie so einmal existieren wird, würde ich mit "Nein" beantworten. Selbst in der monarchistischen Blogosphäre scheint sie nur von mir verfolgt zu werden, die meisten anderen Blogger verfolgen entweder parlamentarische oder absolutistische Monarchien. Deshalb versuche ich, für meine Monarchie Aspekte aus einigen Staaten des Europas des 19. Jahrhunderts zu verwenden , die ich mit heutigen parlamentarischen und libertären Elementen vermische, um einen Staat zu erdenken, der auf der einen Seite ein starkes Symbol für die nationale Einheit hat und auf der anderen Seite die Freiheits- und Demokratierechte seiner Bürger bis auf's Äußerste schützt. Außerdem schwebt mir die Verminderung der Bürokratie vor, wobei neoliberale und libertäre Elemente sehr gute Vorschläge zu dieser Verminderung machen.

Meine Monarchie ist eine parlamentarisch-konstitutionelle gemischt mit radikaldemokratischen Elementen der Revolutionen des 19. Jahrhunderts. Der Staat wird eine moderne Verfassung erhalten, die die Rechte der Bürger festlegt, die Erbfolge des Herrscherhauses regelt sowie für die Gewaltenteilung sorgt. Ihre Grundfeste sind nicht nur in der Reichsverfassung, sondern auch in der Morallehre der katholischen Kirche, der Kirche des Herrscherhauses, festgelegt.

Beginnen wir nun mit der Regierungsform. Das Parlament, im Falle Deutschlands der Reichstag, bleibt bestehen, die Bürger dürfen weiterhin ihre Regierungsparteien wählen, die die Regierungsgeschäfte wie in der Bundesrepublik durchführen (die Einschnitte werden weiter unten erklärt). Jedoch wird der Bundesrat abgeschafft und durch den Hohen Rat ersetzt, der aus dem Kaiser und sieben Männern besteht, die für die grundlegenden und unabänderbaren Rechte eintreten, so zum Beispiel Föderalismus, direkte Demokratie, Reichssteuerpolitik, militärische Außenpolitik und den Status des Parlaments (Auflösung und Reorganisierung). Über den Status des Parlaments verfügt der Kaiser mit einer Zweidrittelmehrheit des Hohen Rates, sodass er über Auflösung und die Reorganisierung der Regierungspolitik im Falle von Missbrauch die volle Kontrolle hat. Der hohe Rat kann auch selbstständig über die Auflösung des Parlaments entscheiden, jedoch ist die Stimme des Kaisers ausschlaggebend dafür, ob der Beschluss des Hohen Rates letztendlich ausgeführt wird. Die Besetzung der Richterstühle des ersten Senates des Reichsverfassungsgerichtes in Karlsruhe übernimmt ebenfalls der Kaiser mit einer Zweidrittelmehrheit des Hohen Rates, während die Richter des zweiten Senates vom Parlament gemeinsam mit dem ersten Senat gewählt werden.
Da die herrschende Adelsfamilie gute Bande zur katholischen Kirche aufweisen muss, um nicht durch den Hohen Rat abgewählt zu werden (dazu weiter unten mehr), darf der Kaiser keinen Krieg ohne die Zustimmung des Hohen Rates auf Basis des christlichen Dogma des gerechten Krieges beginnen, da dies der Zielsetzung des Herrscherhauses als von authentisch Gott eingesetzte Gewalt widerspräche. Um einen Angriffskrieg beginnen zu dürfen, bedarf es trifftigen Gründen, einer Zusage seitens des Heiligen Stuhls sowie einer Zweidrittelmehrheit des Hohen Rates. Beim Verteidigungsfall reicht eine absolute Mehrheit aus, eine Zustimmung des Vatikans ist nicht nötig.

Nun zum Hohen Rat an sich. Der Hohe Rat wird besetzt von sieben Männern, die in guten Beziehungen zur Römisch-Katholischen Kirche stehen, um als moralisch-sittlich-gesetzliche Berater des Kaisers zu fungieren, damit dieser sein Amt nicht zum Erwirken von Unrecht missbraucht. Diese sieben Männer werden vom Kaiser auf Lebenszeit ernannt und erhalten bei ihrer Weihe in den Hohen Rat einen Sitz neben dem Kaiser. Das älteste Ratsmitglied sitzt dem Rat im Namen desselben vor und ist erster Ansprechspartner des Kaisers in informellen Zusammentreffen über staatstragende Fragen. Dieser älteste sollte ein im besten Falle ein Bischof sein. Nach dem Tod des Monarchen steht es den Ratsmitgliedern frei, ob sie weiterhin Mitglied bleiben wollen oder es vorziehen, in Rente zu gehen. Der Monarch wird im Falle einer Pensionierung neue Herren weihen lassen, die ein Mindestalter von 50 Jahren haben müssen. Die Herren im Hohen Rat dürfen, müssen aber nicht, auch Inhaber kirchlicher Ämter sein, es empfiehlt sich von daher meist erfahrene Bischöfe in den Rat einzuweihen, da diese mit der Morallehre der Kirche vertraut sind und diese somit auch entsprechend gut anwenden können. Aber auch andere Berufsbilder können bis hinauf in den Hohen Rat führen, jedoch wird Abstand von Politikern gehalten sowie von Lobbyisten, die nachweisbar der Neutralität der Regierungsgeschäfte zuwidergingen, da sie somit das Recht der Bürger auf Unverzerrtheit der Politik beeinträchtigen, welches ein unabänderbares Gesetz ist.
Eine Änderung an den im vorherigen Absatz schon genannten Rechten ist nur auf Anfrage des Kaisers hin möglich, dieser Anfrage muss der Hohe Rat nun mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen, um ein Gesetz zu ändern. Verstöst der Vorschlag des Kaisers gegen gängige moralische Prinzipien, so MUSS der Hohe Rat den Vorschlag zumindest mit einer absoluten Mehrheit ablehnen.
Einmal im Monat treffen sich das Kabinett des amtierenden Reichskanzlers, der Hohe Rat und der Kaiser in einem formalen staatlichen Konferenzabend, um die neuesten politischen Vorschläge zu besprechen und anhand der Gesetze und der kirchlichen Morallehre auf Anwendbarkeit zu überprüfen. Außenpolitische Treffen werden ebenfalls im Einvernehmen zwischen Kabinett, Hohem Rat und Kaiser geklärt, woraufhin der Reichskanzler und der Kaiser gemeinsam zu Terminen in fernen Ländern aufbrechen, um Deutschland dort zu repräsentieren.

Grundsätzlich jedoch führt nach wie vor das Kabinett des amtierenden Reichskanzlers die Regierungsgeschäfte durch, natürlich, wie oben angeführt, beobachtet und gegebenenfalls zurechtgewiesen vom Hohen Rat. Das Kabinett kann durch den Finanzminister allerdings beim Hohen Rat anfragen, das Reichsteuerrecht zu ändern, um beispielsweise die gesetzliche Höchstgrenze des Einheitssteuersatzes festzulegen.
Das Prinzip des Hohen Rates stammt vom liberalen Nationalökonomen Friedrich August von Hayek und trägt im Original den Namen "Zweite Kammer". Die nüchternen Betrachtungen Hayeks sind einfach verständlich hier nachzulesen. Jedoch stimme ich Hayek nicht zu, das Wahlrecht für Beamte, Rentner und sonstige potentielle Lobbyisten abzuschaffen.

Nun kommen wir zu den Bestimmungen über die Vererbung des kaiserlichen Thrones. Die Verfassung legt sich nicht darauf fest, ob die Nachfolge des Thrones nur für Männer offen steht. Auch Frauen sind nach Verfassungsrecht zugelassen, jedoch liegt die Entscheidungsgewalt über die angebrachte Nachfolge beim Herrscherhaus selbst. Es kann also vorkommen, dass der momentane Monarch einen Sohn als Nachfolger wünscht, während sich der Sohn in seiner Amtszeit auch seine erstgeborene, dann eine Dame, als seine Nachfolgerin vorstellen kann. So archaisch dürfte es aber nicht zugehen, um keine unklaren Verhältnisse zu schaffen, sollte eine eher einheitlich-traditionelle Linie begangen werden. Jedoch legt die Verassung klar fest, dass auch bürgerliche Menschen geheiratet werden dürfen.
Allerdings muss der oder die Thronfolger bzw. Thronfolgerin mit er katholischen Kirche in voller communio stehen (lat. Gemeinschaft), um für die Thronfolge nominiert zu werden. Die Herrscherfamilie hat als Auftrag bzw. Zielsetzung, als von Gottes Gnaden legtimierte Staatsgewalt auch nach dem Willen Gottes zu handeln und somit muss eine starke Verbindung zwischen Monarch und Kirche bestehen. Heiratet der Anwärter auf die Thronfolge eine protestantische oder nicht mit der Kirche verbundene Person, so wird die Thronfolge für diesen Anwärter abgewiesen und der nach ihm Geborene hat ein Recht auf den Thron. Auch ein Austritt aus der Kirche oder eine Exkommunikation haben dieselben Folgen. Dies gilt auch für den amtierenden Monarchen. Sobald ein Adliger öffentlich sündigt, muss der Hohe Rat eingreifen und gemeinsam mit der Kirche den Adligen des Amtes entheben.

Im öffentlichen Recht für das allgemeine Volk bedient man sich den Gesetzen einer libertären Demokratie: Freie Meinungsäußerung, freie Religionsausübung (Treue der kath. Kirche ist nur für das Herrscherhaus von Nöten), Pressefreiheit, Kunstfreiheit, Schutz der Privatssphäre, Schutz vor zu hohen Lebenshaltungskosten (Reichssteuerrecht) und Schutz vor sämtlichem Missbrauch (Marktmissbrauch, Machtmissbrauch etc.). Diese Rechte werden ebenfalls vom Hohen Rat gegeben. Falls der Rat sich jedoch uneinig über etwaige Reformen wie der Steuerreform ist, kann die Bevölkerung in einer freiwilligen, reichsweiten Direktwahl darüber abstimmen, ob die Anfrage des Finanzministers auf Steuererhöhung gerechtfertigt sei.
Zensur findet in keinerlei belangen statt, der Staat setzt auf Eigenverantwortung der Bürger in wichtigen Fragen. Lediglich bei Filmen, Büchern und Computerspielen wird eine hart durchgesetzte Altersbeschränkung bemüht.
Verstöße gegen das liberale Gesetz werden hart verfolgt, es werden lebenslange Haftstrafen ausgesprochen, die Todesstrafe wird aber nicht angewandt.

So, dies ist meine ideale Monarchie. Nebensächliche Dinge wie das Verkehrswesen lasse ich vorerst weg, da mir das hier sonst zu lang wird. Die Verfolgung von perversen Gesetzes- u. Moralverstößen wie z.B. Kinderpornographie sollte logisch erscheinen.
Teil 2 folgt bald.

2 Kommentare:

Nikodemus hat gesagt…

Gute Gedanken, besonders der Hohe Rat gefällt mir gut. So bin ich jetzt auch mal auf Hayek aufmerksam geworden. Warten wir mal ab, wann sich das nächste mal eine Tür öffnet und sich die Möglichkeit ergibt, die eine oder andere Verbesserung an unserer politischen Existenzform vorzunehmen.

Samuel Röhnstätter hat gesagt…

Mein primäres Ziel bei der Entwicklung einer solchen parlamentarisch-konstitutionellen Monarchie war, dem Kaiser nicht nur eine teure repräsentative Aufgabe zu geben, denn das kann auch ein Bundespräsident, sondern ihn aktiv ins politische Geschehen eingreifen zu lassen. Nur so erhält der Monarch aus seine Legitimierung durchs Volk, die er neben der Legitimierung durch Gottes Gnaden auch inoffiziell benötigt, um nicht in Ungnade zu fallen. So kann auch der Machtmissbrauch unter normalen Politikern verhindert werden.